Last but not least - Krankenversicherung 2004

Das gibt's hier:

Krankenversicherung 2004

Husten - wie lange darf er...

Krankenversicherung 2004

Was hat sich geändert?

Bestimmt haben Sie in den Medien schon einiges über die Änderungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gehört. Ob Zuzahlungen oder Änderung der Leistungen - was genau auf Sie zukommt, gibt es bei uns hier auf einen Blick.
Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen sicherlich Ihre Krankenkasse gerne zur Verfügung.

Auf einen Blick - das hat sich alles geändert!:


Arztbesuch:

Beim Arzt oder Zahnarzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Ausnahmen:
1. Überweisungen: Wer von einem Arzt zum anderen überwiesen wird, zahlt dort keine weitere Praxisgebühr mehr, wenn dieser Besuch ins gleiche Quartal fällt.
2. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
10,00 Euro pro Quartal heißt: Egal, wie oft Sie zum Arzt gehen, und egal, zu wievielen Ärzten Sie (mit Überweisung) gehen, insgesamt bezahlen Sie nicht mehr als 10,00 Euro Gebühr innerhalb eines Quartals.


Arznei- und Verbandmittel:

Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.


Arzneimittel:

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen und erstattet. Ausnahme: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, werden nicht mehr erstattet.


Sehhilfen/Brillen:

Die Krankenkassen beteiligen sich nicht mehr an den Kosten. Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.


Fahrkosten:

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nicht mehr übernommen. Ausnahme: die Fahrt hat zwingende medizinische Gründe und wurde vorher von der Kasse genehmigt.


Sterbe- und Entbindungsgeld:

Wurden als Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.


Künstliche Befruchtung:

Die Versuche werden von 4 auf 3 reduziert, die von der Krankenkasse zu jeweils 50% bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, der Mann darf dabei zwischen 25 und 50 Jahren sein.


Sterilisation:

Wenn eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom versicherten selbst finanziert werden. Ausnahme: ist eine Sterilisation wegen Krankheit notwendig, werden die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen.


Zahnersatz:

Bis Ende 2004 gilt der Versicherungschutz in der bekannten Form. Ab 2005 wird der Zahnersatz als "obligatorische Satzungsleistung" angeboten. D.h. der Versicherte bezahlt für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Betrag, der automatisch mit dem Krankenversicherungsgbeitrag abgeführt wird. Der Zahnersatz kann dann auch bei einer privaten Versicherung abgesichert werden.


Krankengeld:

Ab 2006 soll das Krankengeld allein von den Versicherten getragen werden (Sonderbeitrag in Höhe von
0,5 %), wobei es bei einer solidarischen Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen bleibt.

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